Bebauung „Am Bruch“

Nach dem Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 04.04.2005 sollte im geänderten Flächennutzungsplan zum Meßdorfer Feld das Bebauungsplanverfahren „Am Bruch“ nicht weiter verfolgt werden. Vor der entscheidenden Sitzung des Stadtrates am 30.06.2005 übergab die Bürgerinitiative den Politikern eine Liste mit 6.605 Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern, die gegen die von der Stadtverwaltung empfohlene Bebauung Protest erhoben hatten.

Gleichwohl wurde mit Mehrheit von CDU, FDP und BürgerBundBonn (BBB) beschlossen, das Meßdorfer Feld, ausgenommen das Gebiet „Am Bruch“, als Freifläche zu erhalten. Die drei Stimmen des BBB, der sich im Kommunalwahlkampf 2004 gegen die Bebauung ausgesprochen hatte, ergaben die Mehrheit. Damit fiel der Startschuss für die Bebauung des ersten Bauabschnitts. Im Rahmen der Offenlegung Ende 2005 legten gegen den Bebauungsplan ca. 550 Bürgerinnen und Bürger und die Bürgerinitiative Einwendungen ein. Insbesondere wurden die klimatische Unverträglichkeit der Bebauung und die Verschärfung der Verkehrsproblematik an den Anwohnerstraßen beanstandet. Ferner ist das Baugebiet ein Bestandteil des Naherholungsgebietes, das nicht verkleinert werden dürfe. Die Stellungnahmen wurden von der Stadtverwaltung zwar geprüft, aber bei der Entscheidungsfingung nicht berücksichtigt. Der Bebauungsplan wurde vom Stadtrat am 25.10.2006 in namentlicher Abstimmung mit 34 Ja-Stimmen (CDU, FDP, BBB) und 30 Nein-Stimmen (SPD, Bündnis90/Die Grünen) bei Enthaltung der Oberbürgermeisterin beschlossen.

Zwei Anwohner des Meßdorfer Feldes ließen den Bebauungsplan mit Unterstützung der Bürgerinitiative beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster im Rahmen eines Normenkontrollantrages gerichtlich überprüfen. Der Antrag wurde vom OVG am 17.04.2009 nach einer viereinhalbstündigen mündlichen Verhandlung zurückgewiesen. Die wesentlichen Diskussionspunkte waren die Verkehrs- und Lärmbelastung und der Artenschutz. Es wurde zwar festgestellt, dass die Stadt keine ausreichende Prognose der Lärmbelastung der Anwohner vorgenommen hatte. Das Gericht folgte leider den lückenhaften Zahlen zur Verkehrsbelastung, die die Stadt Bonn nach „allgemeinen Erfahrungswerten“ als ausreichend erachtete. Beim Artenschutz kam die Stadt Bonn auch mit einem „blauen Auge“ davon. Entgegen der Auffassung der Verwaltung nahm das OVG an, dass die Zauneidechse tatsächlich im Plangebiet vorkommt. Die Stadt habe dies aber – trotz zahlreicher Hinweise darauf – zum Zeitpunkt des Ratsbeschlusses nicht kennen und deshalb nicht in das Verfahren einbeziehen müssen. Die Erhaltung des Feldes als Naherholungsgebiet und die klimatischen Aspekte sind leider gerichtlich nicht durchsetzbar. Es handelt sich dabei um politisch orientierte städteplanerische Entscheidungen.

Was auf jeden Fall bleiben wird, ist das Engagement zahlreicher Bürgerinnen und Bürger, die die Bürgeriniatiative bei ihrer Arbeit zur Erhaltung des Feldes in vielfältiger Weise unterstützen.

Das Gerichtsverfahren war mit erheblichen Kosten für den Rechtsanwalt, den Verkehrgutachter und das Gericht selbst verbunden. Nur durch die umfang-reiche finanzielle Unterstützung von über 200 Bürgerinnen und Bürgern konnte das Verfahren realisiert werden. Für diese überwältigende Solidarität bedankt sich die Bürgerinitiative.

 

Nunmehr gilt es den zweiten Bauabschnitt zu verhindern!

Hierfür werden die Kommunalwahlen 2014 entscheidend sein. Nach dem Koalitionsvertrag der CDU mit Bündnis90/Die Grünen wurde nur für die derzeitige Legislaturperiode dieser Bebauungsplan zurückgestellt.

Im Oktober 2005 nahm die Bürgerinitiative dazu Stellung:
Kritik Planungsentwurf

Das Urteil des OVG:
OVG Münster 17.04.2009, Urteil 1. Bauabschnitt Meßdorfer Feld

Die Presseinformation der Bürgerinitiative:
PI 27.04.2009, Kampf um die Erhaltung des Meßdorfer Feldes geht weiter

Stellungnahme von „Bündnis 90/Die Grünen“:
GA 22.04.2009, Grüne bedauern verlorene Klage

Ein Leserbrief von Bodo Siegert im General-Anzeiger Bonn:
Leserbrief Meßdorfer Feld

Stummer Protest beim Spatenstich:
GA 30.06.09, Stummer Protest beim Spatenstich

Planentwurf:
Planentwurf 22.11.05

Die Stellungnahme und Begründung der Stadtverwaltung zum Bebauungsplan sowie der Umweltbericht können hier nachgelesen werden:
Beschlussvorlage Bebauungsplan 25.10.2006

Der Artikel dazu im General-Anzeiger Bonn:
bi-stadthaus-30-6-05_01 07 2005

Die Darstellung der Stadtverwaltung zum Verfahren „Am Bruch“:
Pressemitteilung vom 17.04.2009