Die Bezirksvertretung Bonn hat am 16.08.2022 die Zukunft der Alten Stadtgärtnerei in einem nicht-öffentlichen Punkt beraten und einen Grundsatzbeschluss zum weiteren Vorgehen hinsichtlich der Veräußerung im Erbbaurecht und für die Entwicklung der Flächen der ehemaligen Stadtgärtnerei in Bonn–Dransdorf gefällt.
Daraufhin haben vier Mitglieder der BI einen Bürgerantrag für die Sitzung der Bezirksvertretung Bonn am 20.09.2022 gestellt (nach §24 der Gemeindeordnung NRW sind Initiativen nicht mehr antragsberechtigt, nur natürliche Personen).
Inhalt des Bürgerantrags sind drei Forderungen:
1. Veröffentlichung der Unterlagen
2. Bürger*innenbeteiligung
3. Verzicht auf Wohnbebauung