Bonn, den 22. Juli 2024
„Solarpark auf Ihrer Fläche – Ackerland für Solarpark!“ – „Jetzt Ihr Land für die Errichtung eines Solarparks verpachten. Jährlich bis zu 5.000 EUR Pacht pro Hektar für die nächsten 30 Jahre sichern.“ So oder ähnlich klingt es auf einschlägigen Internetseiten.
Das hätten wir als Bürgerinitiative für die Erhaltung des Meßdorfer Feldes uns vor kurzem noch nicht träumen lassen: Neben dem Schutz des Meßdorfer Feldes vor Wohnbebauung, für den wir uns seit über 25 Jahren einsetzen, müssen wir das Meßdorfer Feld nun auch vor der Installation von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) schützen.
Zum Hintergrund:
Im März 2023 wurde der Klimaplan 2035 von der Stadt Bonn beschlossen, der Ziele für den Klimaschutz und für die Energieversorgung festlegt. Die Gewinnung von Energien aus erneuerbaren Energiequellen ist ein wesentlicher Baustein des Klimaplans. Neben dem Ausbau der Photovoltaik (PV) auf Wohn- und Nichtwohngebäuden liegt ein Handlungsschwerpunkt in der Nutzung von Freiflächen für die Installation von Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Vor diesem Hintergrund sollten mit dem von der Stadt Bonn in Auftrag gegebenen Gutachten „Fachbeitrag Freiflächenphotovoltaik“ vom Oktober 2023 mögliche Flächenpotenziale für Erneuerbare Energien und Energiespeicher identifiziert werden. Als einer von sechs möglichen „PV-Potenzialräumen“ wurde das Meßdorfer Feld in die Analyse der Flächenpotenziale einbezogen.
Der Bericht kann hier heruntergeladen werden: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?0–anlagenVoHeaderPanel-attachmentsList-0-attachment-link&TOLFDNR=2053939&SILFDNR=2003032
Das Gutachten enthält die folgenden vier „Planungshinweise“ (s. S. 26 des Gutachtens):
- Der erste Planungshinweis besagt, dass das Meßdorfer Feld „aufgrund seines besonderen Landschaftsbildes, klimatischer Funktionen und der Funktion als Naherholungsraum möglichst von PV freigehalten werden“ sollte.
- Der zweite Planungshinweis geht darauf ein, dass im sog. „Privilegierungskorridor“ die Freihaltung von Sichtachsen von „Hochpunkten“ zu „Raumprägenden Landschaftselementen sowie zu hervorstehenden Gebäuden (z.B. Kirchen)“ wichtig ist. Ebenso wichtig ist die Freihaltung von „Wegebegleiträumen“ sowie die „Anlage von breiten Rainen“.
- Der dritte Planungshinweis weist auf die Wichtigkeit hin, „die Brücke über die Bahnstrecke mit weiten Blicken“ freizuhalten.
- Der vierte Planungshinweis beinhaltet die Aussage, dass im Bereich westlich von Meßdorf „Agri-PV und Feldfruchtanbau (…) Synergien entwickeln (könnten) durch Witterungsschutz durch Überdachung.“
Die Position der Bürgerinitiative zu den Planungshinweisen des Gutachtens zur möglichen Nutzung des Meßdorfer Feldes für die Installation von Photovoltaik-Freiflächenanlagen:
Mit dem im zweiten Planungshinweis enthaltenen Begriff „Privilegierungskorridor“ ist gemeint, dass Korridore von 200 Metern links und rechts von Autobahnen und mindestens zweispurigen Schienenwegen als sog. privilegierte, d.h. bevorzugte Flächen für die Errichtung von PV-Anlagen genutzt werden können, ohne dass eine Bauleitplanung erforderlich ist. Sie sind zulässig ohne eine Doppelnutzung durch Landwirtschaft und nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) förderwürdig. Für das Meßdorfer Feld würde dies bedeuten, dass entlang der Bahnlinie quer über das Meßdorfer Feld auf einer Breite von 2 x 200 Metern PV-Anlagen aufgestellt werden könnten. Wie aus Abb. 24 auf S. 27 des Gutachtens ersichtlich, umfasst diese Fläche einen großen Teil des Meßdorfer Feldes (ca. 1/3 = 50 ha)!
Aus Sicht der Bürgerinitiative ist es vollkommen absurd, die wertvolle Freifläche des Meßdorfer Feldes mit PV-Anlagen zuzustellen, während die PV-Potenziale durch den Ausbau der Photovoltaik auf Wohn- und Nichtwohngebäuden noch nicht einmal ansatzweise ausgeschöpft sind.
Aufgrund seiner herausragenden Funktion als Frischluftschneise, Naherholungsgebiet und letzte große, landwirtschaftlich genutzte Freifläche Bonns haben solche Installationen auf dem Meßdorfer Feld keinen Platz. Die klimatische Funktion des Feldes würde eingeschränkt werden, wertvolle Ackerfläche mit guten Böden würde verloren gehen oder nur noch stark eingeschränkt landwirtschaftlich genutzt werden können. Eine Installation von PV-Anlagen „mitten auf dem Feld“ würde zudem das Landschaftsbild des Meßdorfer Feldes mit seiner weiten Sicht über eine offene Landschaft ganz erheblich beeinträchtigen und seinen Charakter als Freizeit- und Naherholungsraum vollkommen zerstören. Wer möchte schon an eingezäunten PV-Anlagen entlang spazieren anstatt an landwirtschaftlichen Flächen, wo man dem Getreide beim Wachsen zusehen und die Natur im Wandel der Jahreszeiten erleben kann? Da hilft es auch nicht, wenn der zweite und der dritte Planungshinweis darauf abzielen, dass Sichtachsen und Wegebegleiträume sowie die „weiße Brücke über die Bahnstrecke mit weiten Blicken“ freigehalten und „breite Raine“ angelegt würden. Auch bezüglich der Funktion des Meßdorfer Feldes als Frischluftreservoir sind erhebliche Nachteile durch die Bestückung mit PV-Anlagen zu befürchten.
Auch den vierten Planungshinweis sieht die Bürgerinitiative äußerst kritisch. Agri-PV-Anlagen können sinnvoll sein; aber auch hier gilt es, sensiblen Landschaftsraum zu schützen. Auf Flächen westlich von Meßdorf sollten Agri-PV-Anlagen daher aus der Perspektive der Freiraum-, Natur- und Landschaftsentwicklung erst dann in Betracht gezogen werden, wenn die PV-Potenziale von Parkplätzen, Dächern und weiteren versiegelten Flächen vollständig ausgeschöpft sind.
Weitgehend zustimmen können wir als Bürgerinitiative hingegen dem ersten Planungshinweis: das Meßdorfer Feld „sollte aufgrund seines besonderen Landschaftsbildes, klimatischer Funktionen und der Funktion als Naherholungsraum möglichst von PV freigehalten werden“. Die Bürgerinitiative würde den Ausdruck „sollte möglichst freigehalten werden“ allerdings durch „muss freigehalten werden“ ersetzen!
Die Forderung, das Meßdorfer Feld von PV-Anlagen freizuhalten, stützt sich nicht zuletzt auch auf den Landschaftsplan Kottenforst. In dem (derzeitig noch geltenden) Landschaftsplan Kottenforst sind “ (…) alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen.“ (S. 60). Im spezifischen Teil des Landschaftsplanes (S. 67) wird der Charakter des Gebietes „Meßdorfer Feld und Kappesland“ wie folgt beschrieben: „Das Landschaftsschutzgebiet präsentiert sich als zusammenhängender offener Agrarraum mit dem Charakter der Bördelandschaft. Im Vordergrund steht das Betreiben einer nachhaltigen Landwirtschaft sowie eine ausgeprägte Erholungsnutzung.“ Die Bestückung mit Freiflächen-PV würde den Schutzzielen dieser landwirtschaftlich geprägten Bördelandschaft widersprechen.
Aus den oben genannten Gründen fordern wir die Stadt Bonn und alle Bonner Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker auf, das Meßdorfer Feld als wichtige Frischluftschneise, sensiblen Landschaftsraum und wichtigen Naherholungsraum vor der Einrichtung von PV-Anlagen zu schützen. Die Vorgaben des Landschaftsplans sind zu beachten. Dies gilt im Übrigen auch für die anderen im Gutachten aufgeführten landschaftsprägenden Freiflächen. Für die Nutzung von Photovoltaik, die von der Bürgerinitiative grundsätzlich sehr begrüßt wird, muss primär auf Parkplätze, Dächer und weitere versiegelte Flächen zurückgegriffen werden.
Die Bürgerinitiative wird sich in diesem Sinne an der öffentlichen Diskussion beteiligen und plant, zeitnah durch geeignete Aktionen Bürgerinnen und Bürger Bonns auf das wichtige Thema aufmerksam zu machen.