Landschaftsschutzgebiet

Das Meßdorfer Feld ist ein Landschaftsschutzgebiet. Laut Bundesnaturschutzgesetz  sind Landschaftsschutzgebiete rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist.

Landschaftschutzgebiete werden insbesondere wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung ausgewiesen. Mit Hilfe des Schutzstatus soll die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts erhalten und entwickelt und Lebensräume bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten besonders geschützt werden.

In diesen Gebieten sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebiets verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen.
Quelle: §26 BNatSchG
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Das Meßdorfer Feld: Ein Paradies für selten gewordene Tiere

Dass u.a. Feldhasen, Gartenschläfer, Zauneidechsen und andere seltene Tiere auf dem Meßdorfer Feld heimisch sind, darüber berichtet aktuell der General-Anzeiger Bonn: Seltene Exemplare – Ein Tierparadies auf dem Meßdorfer Feld    

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Keine Gewerbeflächen auf dem Meßdorfer Feld

Nach Protesten der Bürgerinitiative für die Erhaltung des Meßdorfer Feldes und der GRÜNEN hat der Planungsausschuss des Bonner Stadtrats beschlossen, dass keine Gewerbeflächen auf dem Meßdorfer Feld entstehen sollen. Ausschlaggebend war wohl auch die jüngst veröffentlichte Klima-Analyse, die bestätigt, dass

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Klimatisch wichtiges Landschaftsschutzgebiet

Das  gesamte Meßdorfer Feld ist als Landschaftsschutzgebiet definiert. Nach  einem Gutachten des Deutschen Wetterdienstes Essen von 1990 ist das  Feld für das Bonner Klima durch die Heranführung kühlerer Luft aus dem  Vorgebirge bedeutsam. Das Feld ist auch für den Naturschutz  wichtig: Unter anderem wurde

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Gutachten empfiehlt Erhaltung des Stadtgärtnerei-Geländes als Freifläche

Das wissenschaftliche IFS-Gutachten der Stadt Bonn kommt zu dem Schluss: Das Gelände der Alten Stadtgärtnerei sollte nicht bebaut werden. Das von der Stadt Bonn in Auftrag gegebene Integrierte Freiraumsystem (IFS) bezeichnet das Meßdorfer Feld als „sehr wertvollen Freiraum“ und als

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Flächennutzungsplan für das Meßdorfer Feld geändert

Der Stadtrat hat die 151. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Damit ist der größte Teil des Meßdorfer Feldes als „landwirtschaftliche Fläche“ festgelegt. Allerdings ist das Gebiet „Am Bruch“ aus dem Meßdorfer Feld herausdefiniert.

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